Das Datenschutzteam der iPMC, bestehend aus Rechtsvertretenden, IT-Fachkräften und IT-Sicherheitsbeauftragten, berät und unterstützen Sie kompetent und praxisorientiert in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Sichern Sie sich die Kompetenz der iPMC. Wir optimieren Ihr Datenmanagement und stehen Ihrem Unternehmen persönlich, per Telefon, E-Mail, Videotelefonie oder auch per Fernzugriff beratend zur Seite.

Datenschutz

Angebote, Rechnungen, Arbeitsverträge, Webseiten, Newsletter: Personenbezogene Daten werden von nahezu jedem Unternehmen erhoben, verarbeitet und verbreitet.
In Zeiten der Digitalisierung sind die Gefahren von Datenschutzverstößen und der Anspruch an Datensicherheit gestiegen.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrund-Verordnung und der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2018, sind einige Unternehmen und Behörden verpflichtet, einen internen oder externen Fachperson für Datenschutz einzusetzten.

Warum sind externe Fachpersonen für Datenschutz meist die effiziente Wahl für kleine und mittelständische Unternehmen?

Die zertifizierten Datenschutzexperten der iPMC sind juristisch ausgebildet. Sie verfügen über eine langjährige branchen- und bereichsübergreifende Praxiserfahrung, zum effizienten und rechtssicheren Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten. Neben dem betrieblichen Datenschutzrecht und Bundesdatenschutzgesetz sind wir auch mit dem Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz und dem IT-Recht vertraut.
Wir sind unabhängig, weisungsfrei und in punkto Qualifikation, Fortbildungen und den neuesten Gerichtsentscheidungen immer auf dem aktuellsten Stand.

Beratung zur Datenerhebung & Datenhaltung

Das Expertenteam der iPMC unterstützt Ihr Unternehmen und Ihre interne Fachpersonen für Datenschutz gerne auch als externe Fachperson für Datenberatung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Bei Bedarf erstellen wir mit Ihnen in Zusammenarbeit folgende, die für die Nachweispflicht laut DSGVO erforderlichen Dokumente und Vorlagen:

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen (gem. Art. 30 DSGVO)
  • Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Information der betroffenen Personen (gem. Art. 13/14 DSGVO)
  • Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Organisation
  • Datenschutzerklärung für Ihre Websites und Fanpages
  • Auftragsverarbeitungsverträge

Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit sind untrennbar miteinander verbunden. Die Datensicherheit befasst sich mit dem generellen Schutz jeglicher Art von Daten, unabhängig von einem Personenbezug. So fällt beispielsweise die Sicherung von sensiblen Unternehmensdaten wie Geschäftsplänen, Finanzdaten, Erfindungen, Bauplänen, Konstruktionsanleitungen etc. ebenso unter den Begriff der Datensicherheit, wie personenbezogene Daten aus dem Datenschutz.

Die iPMC IT-Sicherheitsbeauftragten stehen Ihnen in Fragen der Datensicherheit, nach dem IT-Grundschutz des BSI (Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik), mit einem auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes IT-Sicherheitskonzept beratend zur Seite.